Entscheidungsstichwort (Thema)

Rentenversicherung. Höhe des Beitragssatzes. Finanzierung. deutsche Vereinigung. versicherungsfremde Leistungen. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Die Festsetzung der Höhe des Beitragssatzes zur Rentenversicherung durch Verordnungsermächtigung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates gemäß § 160 SGB 6 verstößt nicht gegen die Art 3 Abs 1 und 14 Abs 1 GG.

2. Des weiteren stellt es keinen Verstoß gegen Art 120 GG dar, wenn die Rentenversicherungsträger zu den finanziellen Aufgaben als Folge der deutschen Vereinigung neu entstandene Kriegsfolgelasten mit herangezogen werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.01.1998; Aktenzeichen B 12 KR 35/95 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051955

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