Entscheidungsstichwort (Thema)

Künstlersozialabgabe. Abgabepflicht. Ausfallhonorar. Auslandswohnsitz. Auslandstätigkeit

 

Orientierungssatz

1. Ausfallhonorare sind kein Entgelt für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen iS von § 25 KSVG.

2. Die an im Ausland lebende und dort tätige Publizisten und Künstler gezahlte Entgelte unterliegen der Abgabepflicht iS von § 25 KSVG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.07.1994; Aktenzeichen 3/12 RK 63/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2039021

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