Entscheidungsstichwort (Thema)

Erziehungsgeld. Ausländer. Besitz einer Aufenthaltserlaubnis

 

Orientierungssatz

Die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 2 (jetzt § 1 Abs 1a S 1) BErzGG liegen vor, wenn die Frage ob die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist, nicht mehr von einer Prüfung der Sachumstände durch deutsche Behörden abhängt, sondern die Erteilung allein von Formalien (hier Schwierigkeiten bei der Paßbeschaffung) abhängt, die in dem Zuständigkeitsbereich ausländischer Behörden liegen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.02.1996; Aktenzeichen 14 REg 8/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052000

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