Entscheidungsstichwort (Thema)
Ermächtigung. Krankenhausarzt. Gültigkeit. Abschluß. dreiseitiger Vertrag
Orientierungssatz
Die Ermächtigung eines Krankenhausarztes (Chefarztes) für einmalige prä- und postoperative Leistungen endet mit Abschluß eines dreiseitigen Vertrages nach § 115 Abs 2 Nr 4 SGB 5.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2051972 |
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