Entscheidungsstichwort (Thema)

Ermächtigung. Krankenhausarzt. Gültigkeit. Abschluß. dreiseitiger Vertrag

 

Orientierungssatz

Die Ermächtigung eines Krankenhausarztes (Chefarztes) für einmalige prä- und postoperative Leistungen endet mit Abschluß eines dreiseitigen Vertrages nach § 115 Abs 2 Nr 4 SGB 5.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.06.1996; Aktenzeichen 6 RKa 15/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051972

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