Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorruhestand. Antragsfrist für Zuschuß
Leitsatz (redaktionell)
Das Vorruhestandsgesetz ermächtigt die Bundesanstalt für Arbeit nicht, im Wege der Anordnung eine Ausschlußfrist von drei Monaten für die Anträge auf Zuschuß zum Vorruhestandsgeld festzusetzen.
Fundstellen
Dokument-Index HI2038995 |
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