Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorruhestand. Antragsfrist für Zuschuß

 

Leitsatz (redaktionell)

Das Vorruhestandsgesetz ermächtigt die Bundesanstalt für Arbeit nicht, im Wege der Anordnung eine Ausschlußfrist von drei Monaten für die Anträge auf Zuschuß zum Vorruhestandsgeld festzusetzen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2038995

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