Leitsatz (amtlich)

Irrtümlich geleistete Beiträge können nach § 144 AVG (= § 1422 RVO) in Höhe der Mindestbeiträge in freiwillige Beiträge umgewandelt werden; die restlichen Beiträge sind zurückzuerstatten.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 08.12.1988; Aktenzeichen 12 RK 61/87)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2038993

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge