Entscheidungsstichwort (Thema)
Berufsgenossenschaft. Geschäftsführerbesoldung
Orientierungssatz
Die Berufsgenossenschaft sind bei der Besoldung ihrer Geschäftsführer an den Rahmen des Art VIII § 1 Abs 3 bis 7 BesVNG gebunden und können nicht frei über die Besoldungsangemessenheit qua Selbstbestimmung befinden.
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 01.09.2000; Aktenzeichen 1 BvR 178/00) |
Fundstellen
Dokument-Index HI2051905 |
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