Entscheidungsstichwort (Thema)
Schwerbehindertenrecht. analoge Anwendung §§ 60ff SGB 1. Folgen fehlender Mitwirkung. Entziehung. Nachteilsausgleich. Herabsetzung. GdB. Heilungsbewährung
Leitsatz (amtlich)
Im Verfahren nach dem SchwbG sind die §§ 60, 66 SGB 1 analog anzuwenden.
Orientierungssatz
Zur Herabsetzung des GdB und Entziehung des Nachteilsausgleichs "G" wegen Heilungsbewährung nach Herzinfarkt (Bypass) und zur Neufeststellung des Gesamt-GdB.
Fundstellen
Dokument-Index HI2060121 |
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