Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. keine Kostenübernahme einer Entschädigungszahlung an Organspender. Sittenwidrigkeit eines Vertrags über Organkauf

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Versicherter kann von seiner Krankenkasse nicht die Erstattung eines Betrages verlangen, den er im Rahmen einer Lebendspende an den Spender für das Transplantat selbst gezahlt hat.

 

Orientierungssatz

Ein Vertrag, der den Kauf eines Organs zum Inhalt hat, ist nach § 138 Abs 1 BGB wegen Sittenverstoßes nichtig.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 16.07.1996; Aktenzeichen 1 RK 15/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 2039054

Breith. 1994, 93

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