Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulassungssperre. Planungsbereich. "Windhund"-Verfahren bei fehlender Auflage im Öffnungsbeschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
Orientierungssatz
1. Unterlässt der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in einem Eröffnungsbeschluss die Auflage, dass über die Anträge nach Maßgabe der Reihenfolge ihres Einganges beim Zulassungsausschuss zu entscheiden ist, darf der Zulassungsausschuss die Reihenfolge der Anträge nicht als Entscheidungskriterium heranziehen.
2. Dem Zulassungsausschuss steht bei fehlender Auflage ein Ermessen zu, welche Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern heranzuziehen sind.
3. Eine entsprechende Anwendung der für die Praxisnachfolge normierten Grundsätze erscheint als ein gangbarer Weg.
Nachgehend
Thüringer LSG (Urteil vom 26.02.2003; Aktenzeichen L 4 KA 406/01) |
Fundstellen
Haufe-Index 2039135 |
MedR 2001, 592 |
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