Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzgebungskompetenz. Festlegung einer haus- und fachärztlichen Tätigkeit. Wahlentscheidung nach § 73 Abs 1a S 2 SGB 5. Internist. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Die Gesetzgebungskompetenz zur Festlegung einer haus- und fachärztlichen Tätigkeit ist aus Art 74 Abs 1 Nr 12 GG herzuleiten.

2. Soweit das Gesetz in § 73 Abs 1a SGB 5 eine Wahlentscheidung der betroffenen Internisten ohne Teilgebiet fordert, ist dies mit Art 12 Abs 1 GG nicht vereinbar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.06.1997; Aktenzeichen 6 RKa 58/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052504

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