Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulässigkeit. Fortsetzungsfeststellungsklage. Rechtsstreit über Anstellung eines Arztes. gleiche Gebietsbezeichnung wie Praxisinhaber. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Zur Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage iS von § 131 Abs 1 S 3 SGG bei einem Rechtsstreit darüber, ob ein in der Praxis des Vertragsarztes anzustellender Arzt über die gleiche Gebietsbezeichnung wie dieser verfügen muß, wenn diese Beschäftigung zwischenzeitlich beendet wurde.

2. Die Anstellung eines Arztes ist dann nicht genehmigungsfähig, wenn dieser Arzt nicht über die gleiche Gebietsbezeichnung verfügt, wie der Praxisinhaber.

3. In der Einschränkung, daß der anzustellende Arzt derselben Arztgruppe angehören muß wie der Praxisinhaber, liegt kein Verstoß gegen höherrangiges Recht.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.03.1997; Aktenzeichen 6 RKa 36/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052489

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