Entscheidungsstichwort (Thema)
Ruhen des Altersübergangsgeldes in Höhe einer Dienstbeschädigungsteilrente aus Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR
Orientierungssatz
Die Anrechnung einer gemäß § 9 Abs 1 Nr 2 AAÜG nicht in die Rentenversicherung überführten Dienstbeschädigungsteilrente nach der Versorgungsordnung der Nationalen Volksarmee auf das Altersübergangsgeld nach § 1 Abs 3 AFGLohnERuV verstößt gegen Art 3 Abs 1 GG, da die Dienstbeschädigungsteilrente systematisch einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gleichsteht.
Nachgehend
Sächsisches LSG (Urteil vom 18.12.1996; Aktenzeichen L 3 Al 89/94) |
Fundstellen
Dokument-Index HI2051884 |
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