Entscheidungsstichwort (Thema)
Regelaltersrente. verspätete Antragstellung. Rentenbeginn. Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers
Orientierungssatz
Erfolgte kein Hinweis nach § 115 Abs 6 SGB 6 auf eine Antragstellung für eine Regelaltersrente, so kann bei verspäteter Antragstellung im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruch eine Rentenzahlung von Beginn an durchgesetzt werden.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1777936 |
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