Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsverhältnis iS von § 55 Abs 1 Nr 1 SGG. Übergangsvereinbarung. Überweisungsverbot von laborärztlichen Leistungen. Überschreitung der Regelungskompetenz der Vertragspartner. Bewertungsausschuß. unzulässiger Eingriff in die Berufsausübung

 

Orientierungssatz

1. Rechtsverhältnisse iS von § 55 Abs 1 Nr 1 SGG sind auch einzelne, sich aus dem unstreitigen Gesamtrechtsverhältnis ergebende Beziehungen oder Berechtigungen (vgl BSG vom 25.6.1991 - 1/3 RK 21/90 = SozR 3-2500 § 59 Nr 1 mwN). Hierzu gehört auch die Feststellung, daß die von einem Vertragsarzt erbrachten Leistungen entsprechend den gebührenrechtlichen Regelungen von der Kassenärztlichen Vereinigung zu vergüten sind.

2. Die Partner des BMV-Ä überschreiten mit der Übergangsvereinbarung zum Überweisungsverbot von laborärztlichen Leistungen nicht nur ihre Regelungskompetenz, sondern verstoßen auch gegen den ihnen vom Gesetzgeber erteilten Sicherstellungsauftrag und den Auftrag, eine angemessene Vergütung der ärztlichen Leistung zu regeln.

3. Selbst wenn der Bewertungsausschuß die Übergangsvereinbarung zum BMV-Ä nicht nur übernommen, sondern einen eigenen Beschluß über die Unzulässigkeit der Überweisung zur Erbringung von Leistungen des Kapitels O Abschnitt I BMÄ/E-GO gefaßt hat, geht das "Überweisungsverbot" übe die in § 87 Abs 2b SGB 5 vorgesehenen und der Regelungskompetenz unterliegenden Maßnahmen hinaus.

4. Das Überweisungsverbot stellt einen unzulässigen Eingriff in die Berufsausübung der Laborärzte dar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.03.1996; Aktenzeichen 6 RKa 55/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052484

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