Leitsatz (amtlich)

Versicherte Verfolgte aus dem Gebiet des Deutschen Reiches, deren Auslandsaufenthalt durch Verfolgungsmaßnahmen im Sinne des BEG hervorgerufen worden war und bei denen eine Ersatzzeit wegen verfolgungsbedingten Auslandsaufenthalts gemäß § 28 Abs 1 Nr 4 AVG anzurechnen ist, gehören auch zum berechtigten Personenkreis des § 28a AVG (Ausfüllung einer Gesetzlücke).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2039005

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