Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des berücksichtigungsfähigen Entgelts
Orientierungssatz
Die gemäß § 7 AAÜG iVm Anl 6 vorgenommene Entgeltbegrenzung bei Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem des ehemaligen MfS/AfNS ist nicht verfassungswidrig.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2060880 |
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