Rz. 45

Von der Verpflichtung zur Steuer auf Kapitalerträge sind Ehegatten befreit, die Vermögen von einem zum anderen übertragen. Diese Steuer muss auch nicht von ehemaligen Ehegatten gezahlt werden, die während der Scheidung ihren Eigentumsanteil auf den anderen übertragen (Art. 72a EinStG).

 

Rz. 46

Ebenso wird in solchen Fällen keine Erbschaft- und Schenkungsteuer vom anderen Ehegatten (als Erben oder Schenkungsnehmer) gezahlt (Art. 21 EigStG).

 

Rz. 47

Die Steuerbemessungsgrundlage der jährlichen Einkommensteuer des Steuerpflichtigen wird für jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied (auch Ehepartner) um 15% des durchschnittlichen Jahresgehalts der Arbeitnehmer in Serbien bis zu einer maximalen Ermäßigung von 50% gesenkt. (Art. 88 EinStG).

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