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Der Hauptunternehmensgegenstand der Gesellschaft ist im Zuge der Gründung festzulegen und wird auch ins Handelsregister eingetragen. Darüber hinaus können Gesellschaften alle gesetzlich erlaubten Tätigkeiten ausüben. Die Tätigkeiten, für die vorgeschrieben ist, dass sie nur aufgrund einer Zustimmung, Genehmigung oder eines anderen Aktes einer staatlichen Behörde ausgeübt werden dürfen, können erst nach Erhalt dieser Zustimmung, Genehmigung bzw. dieses Aktes ausgeübt werden (Art. 4 ZPD).

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