Rz. 30

Die Einzahlung hat auf das Konto der Gesellschaft bei einer serbischen Bank zu erfolgen. Der von diesem Bankinstitut ausgestellte Einzahlungsbeleg muss der Anmeldung beim Handelsregister als Nachweis der erfolgten Einzahlung beigelegt werden. Die Einzahlung muss effektiv erfolgen. Erst mit Eintragung der Gesellschaft kann über das einbezahlte Stammkapital (durch die Gesellschaft) verfügt werden.

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