Einer Klage des K gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B (Hauptsacheklage) geht ein selbstständiges Beweisverfahren voraus. K nimmt die Hauptsacheklage später wieder zurück. Das AG übersieht in der Kostenentscheidung das der Hauptsacheklage vorausgegangene Beweisverfahren und entscheidet nur über die Kosten der Hauptsache. Gegen diese Entscheidung legt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine sofortige Beschwerde ein.
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