Begriff

Vor der Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrags kann der Vermieter die Bonität des Mietinteressenten feststellen, indem er von ihm eine hinreichend aussagekräftige Mieterselbstauskunft einholt. Wird der Mieter vom Vermieter aufgefordert, eine sog. Selbstauskunft zu erteilen, ist zunächst zu prüfen, ob die jeweiligen Fragen zulässigerweise gestellt worden sind. Dabei sind die Vorschriften über den Datenschutz zu beachten. Auf zulässige Fragen hat der künftige Mieter wahrheitsgemäß zu antworten, sonst droht die Anfechtung des Mietvertrags.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz richten sich seit dem 25.5.2018 nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO – Verordnung (EU) 2016/679 v. 27.4.2016) und dem Bundesdatenschutzgesetz vom 30.6.2017 (BDSG 2018, BGBl I 2017 S. 2097).

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