Rz. 38

Der Gesellschaftszweck ist in den Statuten festzulegen und wird in das Handelsregister eingetragen. Der Zweck der Gesellschaft soll den vorgesehenen Tätigkeitsbereich beschreiben und kurz und sachlich sein. Eine GmbH kann nicht nur wirtschaftliche, sondern auch ideelle und gemeinnützige Zwecke verfolgen.

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