Rz. 202

Es ist hier vor allem auf die Emissionsabgabe hinzuweisen. Diese wird insbesondere auf der Emission von inländischen Beteiligungsrechten erhoben, also auch von Stammeinlagen einer GmbH bei Gründungen und Kapitalerhöhungen. Sie beträgt 1 %. Allerdings besteht eine Freigrenze von 1 Mio. CHF.

 

Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.

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