Rz. 1

In der Schweiz kann eine zivilrechtlich wirksame Ehe[1] nur vor dem Standesamt geschlossen werden. Die Ausschließlichkeit der Ziviltrauung steht einer religiösen Eheschließung aber nur insofern entgegen, als eine solche nicht vor der Ziviltrauung durchgeführt werden darf (Art. 97 Abs. 3 ZGB).

[1] Im Jahr 2019 waren bei einem Total von 38.200 Heiraten 13.668 Eheschließungen zwischen einem/r Schweizer/in und einem/r Ausländer/in und 5.786 Eheschließungen zwischen ausländischen Staatsangehörigen zu verzeichnen. Zahlen vom Bundesamt für Statistik, abrufbar unter: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/heiraten-eingetragene-partnerschaften-scheidungen/heiratshaeufigkeit.html.

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