Rz. 82
Das Aktienbuch ist ein Register über die von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.[72] Führung, Aufbewahrung und Zugänglichkeit des Aktienbuches obliegen dem Verwaltungsrat. Das Aktienbuch beinhaltet Angaben zu Aktiennummer, Aktiengattungen und eventuelle Vorbehalte und Einschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aktien. Die Aktionäre werden mit Identifikationsnummer und Anschrift eingetragen und es wird vermerkt, inwieweit Aktienbriefe ausgestellt worden sind.[73]
Rz. 83
Den Erwerb von Aktien muss der Erwerber bei der Gesellschaft anmelden und im Aktienbuch eintragen lassen. Die Eintragung im Aktienbuch wird auf dem Aktienbrief vermerkt. Die Eintragung im Aktienbuch ist Voraussetzung für die Ausübung der Gesellschafterrechte, z.B. für die Teilnahme an der Hauptversammlung. Der Aktionär hat also durch die Entgegennahme des Aktienbriefes zwar das Eigentum an den Aktien erworben, kann aber seine Rechte als Aktionär erst dann geltend machen, wenn er im Aktienbuch eingetragen worden ist.[74] Dazu gibt es eine Ausnahme: Gesellschafterrechte, die durch das Vorlegen von bestimmten, von der Gesellschaft ausgefertigten Dokumenten ausgeübt werden, können auch ohne Eintragung im Aktienbuch wahrgenommen werden. Die Dividende wurde früher und wird auch heute noch in vielen Fällen gegen Kupons (daher auch die für kleine und mittlere Aktiengesellschaften vorkommende Bezeichnung "Kupongesellschaft") ausgeschüttet. Wer einen derartigen Kupon vorlegen kann, kann also eine Dividendenausschüttung erhalten, und zwar auch ohne im Aktienbuch eingetragen zu sein. Bei größeren Aktiengesellschaften, die nicht unbedingt Publikums-AB sein müssen, kann das Aktienbuch elektronisch geführt werden, wobei dann die Kupons entfallen (sog. Gesellschaften mit Abstimmungsregister – avstämningsbolag).
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