Die häusliche Pflege ist grundsätzlich als Sachleistung zu erbringen. Zu diesem Zweck kann die Krankenkasse Verträge mit geeigneten Personen, Einrichtungen oder Unternehmen schließen oder zur Gewährung von häuslicher Pflege geeignete Personen anstellen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge