Die Mobilfunktechnologie ist aus dem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken und wird weiter ausgebaut. Im Jahr 2010 hat die Bundesnetzagentur die Versteigerung zusätzlicher Frequenzen für neue mobile Kommunikationstechnologien abgeschlossen. Sie sollen hauptsächlich dafür genutzt werden, in bisher unterversorgten Gebieten Deutschlands, etwa in ländlichen Gemeinden, einen schnelleren Breitband-Internetzugang zu ermöglichen. Diese zusätzlichen Frequenzbereiche grenzen an die bisher für den Mobilfunk genutzten Frequenzbänder mit 900/1.800 MHz für GSM und um 2 GHz für UMTS an.

Nach wie vor wird aber in der Öffentlichkeit über mögliche gesundheitliche Gefährdungen durch die hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks diskutiert. Hochfrequente elektromagnetische Felder umfassen den Frequenzbereich von 9 kHz bis 300 GHz und werden allgemein für die drahtlose Informationsübertragung genutzt, neben dem Mobilfunk auch für Rundfunk und Fernsehen sowie im Haushalt etwa für Schnurlostelefone, WLAN und Bluetooth.

Maßgeblich für die Wirkung der hochfrequenten elektromagnetischen Felder im menschlichen Körper ist nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand die Gewebeerwärmung. Erst wenn sich durch die Einwirkung hochfrequenter Felder die Körpertemperatur um deutlich mehr als 1° Celsius erhöht, konnten in wissenschaftlichen Untersuchungen gesundheitlich bedeutsame Beeinträchtigungen nachgewiesen werden. Während diese thermischen Wirkungen der hochfrequenten Felder unstrittig sind, dreht sich die öffentliche und wissenschaftliche Diskussion um die Frage, ob sogenannte nicht-thermische Wirkungen bei niedrigen Feldstärken zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Trotz jahrzehntelanger Forschung konnten derartige Beeinträchtigungen jedoch bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge