Leitsatz

Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts im Veräußerungsfall

 

Normenkette

(§ 10 WEG, § 15 WEG)

 

Kommentar

Ein durch Vereinbarung nur schuldrechtlich begründetes, nicht im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht erlischt, wenn ein neuer Wohnungseigentümer in die Gemeinschaft eintritt, der der bisherigen schuldrechtlichen Vereinbarung nicht beitritt.

 

Link zur Entscheidung

(OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2001, 16 Wx 7/01, NZM 2001 S. 1135)

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