Das Schulbedarfspaket ist eine der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bedarf für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf). Grundvoraussetzung ist der Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule. Eine Ausbildungsvergütung darf nicht bezogen werden. Wie alle Leistungen für Bildung und Teilhabe kann das Schulbedarfspaket an Schüler erbracht werden, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Sozialversicherung: Die Rechtsquelle für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II ist § 28 Abs. 3 SGB II, für Sozialhilfeberechtigte § 34 Abs. 3 SGB XII und für Kinder, für die ein Kinderzuschlag bezogen wird, § 6b BKGG.
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