aa) Unterscheidungen

 

Rz. 7

Das UStG unterscheidet hinsichtlich des Leistungsortes zwischen

Inland,
Ausland,

Gemeinschaftsgebiet

und

Drittländern.

bb) Inland

 

Rz. 8

Das Inland ist definiert in § 1 Abs. 2 S. 1 UStG.

 

§ 1 UstG Steuerbare Umsätze

...

(2) 1Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören. ...

cc) Ausland

 

Rz. 9

Die Abgrenzung zum Inland ist das Ausland, das wiederum in "übriges Gemeinschaftsgebiet" und "Drittländer" unterteilt wird (siehe Rdn 13) unterteilt wird.

 

Rz. 10

Das Ausland als Oberbegriff ist nur negativ definiert in § 1 Abs. 2 S. 2 UStG.

 

§ 1 UstG Steuerbare Umsätze

...

(2) ... 2Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist. ...

dd) Gemeinschaftsgebiet

 

Rz. 11

In einigen Fällen wird hinsichtlich des Auslands nochmals differenziert, indem und für das Gemeinschaftsgebiet besondere Regelungen gelten. Das Gemeinschaftsgebiet wird in § 1 Abs. 2a S. 1 und S. 2 UStG definiert:

 

§ 1 UstG Steuerbare Umsätze

...

(2a) 1Das Gemeinschaftsgebiet im Sinne dieses Gesetzes umfasst das Inland im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 und die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten (übriges Gemeinschaftsgebiet). 2Das Fürstentum Monaco gilt als Gebiet der Französischen Republik; die Insel Man gilt als Gebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland. …

 

Rz. 12

Mitglieder der EU sind derzeit, abgesehen von der Bundesrepublik (die nach § 1 Abs. 2 UStG zugleich Inland ist):

Belgien (BE)
Bulgarien (BG)
Dänemark (DK)
Deutschland (DE)
Estland (EE)
Finnland (FI)
Frankreich (FR)
Griechenland (GR)
Irland (IE)
Italien (IT)
Kroatien (HR)
Lettland (LV)
Litauen (LT)
Luxemburg (LU)
Malta (MT)
Niederlande (NL)
Österreich (AT)
Polen (PL)
Portugal (PT)
Rumänien (RO)
Schweden (SE)
Slowakei (SK)
Slowenien (SI)
Spanien (ES)
Tschechien (CZ)
Ungarn (HU)
Vereinigtes Königreich (GB) [bis 31.1.2020]
Republik Zypern (CY)

ee) Drittland

 

Rz. 13

In Abgrenzung zum Gemeinschaftsgebiet gibt es dann noch das Drittlandsgebiet. Das UStG verwendet auch hier eine negative Abgrenzung:

 

§ 1 UstG Steuerbare Umsätze

...

(2a) ... 3Drittlandsgebiet im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist.

...

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