Rz. 155

Es kommt für die Entstehung der Dokumentenpauschale auch nicht darauf an, ob der Mandant die Kopien oder Ausdrucke billiger herstellen könnte. Denn die Pauschale setzt ja gerade das Einverständnis des Auftraggebers voraus.[247]

[247] KG RVGreport 2016, 106; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, VV 7000 Rn 162.

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