Rz. 41

Die Gebühr wird ausgelöst, sobald das Gericht mit der Anhörung oder Vernehmung beginnt bzw. das Verfahren aufruft.

 

Rz. 42

Unerheblich ist, ob das Gericht bei der Anhörung oder Vernehmung die bestehenden Formvorschriften beachtet hat. Auch eine formlose Befragung löst die Gebühr nach VV 6301 aus.

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