Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG
3335 Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Prozesskostenhilfe…… in Höhe der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird, höchstens 1,0, bei Betragsrahmengebühren höchstens 500,00 EUR

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