Rz. 19
Siehe zunächst die Vorbemerkungen zu VV Vorb. 3.3.3.
Nach § 17 Nr. 4a bilden das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung[16] verschiedene Angelegenheiten.
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