Rz. 19

Siehe zunächst die Vorbemerkungen zu VV Vorb. 3.3.3.

Nach § 17 Nr. 4a bilden das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung[16] verschiedene Angelegenheiten.

[16] Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG); siehe BT-Drucks 18/7560.

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