Rz. 99
Anzurechnen ist nach Anm. Abs. 4 ebenso die in einem vorausgegangenen vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden "Rechtsstreits", wobei es in Familiensachen streng genommen keinen Rechtsstreit mehr gibt, sondern nur ein "Verfahren".
Rz. 100
Da im vereinfachten Verfahren auf Unterhalt eine Terminsgebühr ebenfalls (nur) unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 entstehen kann, beschränkt sich der Anwendungsbereich der Anrechnung folglich auch hier nur auf diese Gebühr. Sie ist anzurechnen, wenn es zu einem "nachfolgenden" Unterhaltsverfahren nach § 255 FamFG vor dem FamG kommt.
Rz. 101
Ebenso ist nach Anm. Abs. 1 zu VV 3100 die Verfahrensgebühr anzurechnen.
Beispiel: Es wird zunächst ein vereinfachtes Verfahren auf Festsetzung nach §§ 249 ff. FamFG (Wert: 3.000 EUR) eingeleitet. Es kommt zu Besprechungen der beteiligten Anwälte, die jedoch kein Ergebnis bringen. Der Unterhaltsschuldner erhebt daraufhin Einwendungen, so dass nach § 255 FamFG das streitige Verfahren durchgeführt wird.
Zu rechnen ist wie folgt:
I. Vereinfachtes Verfahren
1. | 1,3-Verfahrensgebühr, VV 3100 | 288,60 EUR | |
2. | 1,2-Terminsgebühr, VV 3104 | 266,40 EUR | |
3. | Postentgeltpauschale, VV 7002 | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 575,00 EUR | ||
4. | 19 % Umsatzsteuer, VV 7008 | 109,25 EUR | |
Gesamt | 684,25 EUR |
II. Streitiges Verfahren
1. | 1,3-Verfahrensgebühr, VV 3100 | 288,60 EUR | |
2. | gem. Anm. Abs. 1 zu VV 3100 anzurechnen, 1,3 aus 3.000 EUR |
– 288,60 EUR | |
3. | 1,2-Terminsgebühr, VV 3104 | 266,40 EUR | |
4. | gem. Anm. Abs. 4 zu VV 3104 anzurechnen | – 266,40 EUR | |
5. | Postentgeltpauschale, VV 7002 | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 20,00 EUR | ||
6. | 19 % Umsatzsteuer, VV 7008 | 3,80 EUR | |
Gesamt | 23,80 EUR |
Rz. 102
Soweit es hier zu unterschiedlichen Gegenstandswerten oder unterschiedlichen Gebührensätzen kommt, gilt das Gleiche wie im Mahnverfahren, so dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann.
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