Rz. 186

Im Rechtsmittelverfahren erhöhen sich die Gebühren. Hinsichtlich der Gebührenberechnung ergeben sich gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren kaum Unterschiede. Dennoch treten insbesondere nach Abschluss einer Einigung im Rechtsmittelverfahren zusätzliche Abrechnungsprobleme auf. Zu unterscheiden sind folgende Fallgruppen:

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge