Rz. 34

Abs. 2 S. 2 legt auch für die Verfahren nach § 86b Abs. 1, Abs. 2 SGG vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit die Anwendung der Gebührenregelungen nach VV Teil 3 Abschnitt 1 fest. Dementsprechend erhält der Rechtsanwalt in dem Fall, dass eines der genannten Verfahren erstmalig bei dem Landessozialgericht als Gericht der Hauptsache durchgeführt wird, nicht die für die Berufung bestimmten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2, sondern die für den ersten Rechtszug bestimmten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1.

 

Rz. 35

Das gilt hier unabhängig davon, ob sich die Gebühren nach dem Wert berechnen oder nach Betragsrahmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge