Rz. 63

Sollten Zahlungen unter einem Vorbehalt oder aufgrund einer besonderen Absprache geleistet worden sein, ist auch das mitzuteilen, damit sich der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ein umfassendes Bild zur Anrechnungsproblematik machen kann.[137] Auch Zahlungen, die für ein bestimmtes gerichtliches Verfahren eingezahlt, vom Anwalt aber auf andere Verfahren verrechnet wurden, sind anzugeben.[138]

[137] Vgl. LSG NRW 9.9.2015 – L 16 KR 716/14 B, auch zur Sittenwidrigkeit von die Anrechnung ausschließenden Vereinbarungen.
[138] Vgl. LG Düsseldorf StRR 2010, 358.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge