Rz. 190

Von der Rückforderung wegen zu hoher Festsetzung zu unterscheiden ist der Fall, in welchem dem Anwalt mehr ausgezahlt als zu seinen Gunsten festgesetzt worden ist. Dann ist er ungerechtfertigt bereichert und die Staatskasse kann die Überzahlung ohne weiteres zurückfordern. Einer Neufestsetzung bedarf es nicht, da die Festsetzung der Rechtslage entspricht und nur falsch ausgeführt worden ist.

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