Rz. 74

Einzelne Vergütungsmodelle können in einer Vergütungsvereinbarung auch kombiniert werden. Möglich ist insbesondere die Kombination eines Pauschalhonorars mit einem Zeithonorar.[124] Diese Variante bietet sich an, wenn die Pauschale als "Sockelbetrag" dienen soll, um die Einarbeitung abzugelten. So kann der routinierte und spezialisierte Anwalt, der infolge dessen auf eine umfangreiche Einarbeitung und Recherche verzichten kann, verhindern, dass er für seine Erfahrung und Kompetenz gleichsam bestraft wird.[125]

 

Rz. 75

Als weiteres Kombinationsmodell kommt die (modifizierte) Anwendung der gesetzlichen Gebühren in Verbindung mit einer Pauschal- oder Zeitvergütung in Betracht.[126]

[124] BGH 27.1.2005 – IX ZR 273/02, NJW 2005, 2142, 2143; ebenso N. Schneider, Vergütungsvereinbarung, Rn 1026.
[125] Krämer/Mauer/Kilian, Rn 592; N. Schneider, Vergütungsvereinbarung, Rn 1027.
[126] Vgl. Onderka, RVG-B 2005, 125 f.; Jungbauer, FPR 2005, 396, 400.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge