Rz. 39
Gebühr | Anrechnungsvorschrift | Gebühren, auf die angerechnet wird |
---|---|---|
VV 3401, soweit die Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten anzurechnen ist | VV 3401 i.V.m. der Anrechnungsvorschrift für den Hauptbevollmächtigten | VV 3401 oder eine Verfahrensgebühr, wenn der Verkehrsanwalt im nachfolgenden Verfahren die Vertretung übertragen erhält |
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