Rz. 38

Auch der Rechtsnachfolger des Auftraggebers kann den Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 stellen, also insbesondere sein Erbe.[24]

 

Rz. 39

Nach LAG Nürnberg[25] ist auch der Rechtsschutzversicherer antragsberechtigt, soweit er nach den ARB Rechtsnachfolger des Auftraggebers ist, insbesondere soweit Rückzahlungsansprüche nach Zahlung auf ihn übergegangen sind oder ausnahmsweise eine Direktversicherung besteht.

[24] OLG Köln JurBüro 1982, 76; OLG Schleswig JurBüro 1984, 1517.
[25] JurBüro 1996, 263.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge