Rz. 361

Auch im Verfahren nach § 11 kann im Einzelfall eine Entschädigung nach § 198 Abs. 1 GVG wegen Verzögerung des Verfahrens zur Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts gegen den Mandanten zu zahlen sein.[308]

[308] OLG Zweibrücken 26.1.2017 – 6 SchH 1/16 EntV, AGS 2017, 192 = NJW 2017, 1328.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge