Rz. 91

Der Mandant braucht trotz Aufforderung die Vergütung nicht zu bezahlen. Der Auftraggeber kann sich passiv verhalten und braucht nichts zu veranlassen. Er kann insbesondere nicht in Zahlungsverzug geraten;[79] eine Verzinsung kann nicht eintreten.

Zahlt der Mandant allerdings ohne ordnungsgemäße Mitteilung der Kostenberechnung, kann er seine Leistung nicht nach § 812 BGB zurückverlangen (§ 814 BGB), es sei denn, er hat unter Vorbehalt einer Abrechnung gezahlt.[80]

[79] Riedel/Sußbauer/Ahlmann, RVG, § 10 Rn 3.
[80] OLG Frankfurt AnwBl 1975, 163.

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