Aufgrund eines drohenden irreparablen Defekts der zentralen Schließanlage an der Zugangstür zur Wohnanlage wird deren Austausch erforderlich. Konkret ______ (Beschreibung des Defekts). Auf Grundlage des derzeitigen Sicherheitsstandards der Gruppe 2 der Schließanlage hatte die Verwaltung 3 Angebote von Fachunternehmen eingeholt, die den Wohnungseigentümern mit dem Einberufungsschreiben übersandt wurden. Wie den Angeboten zu entnehmen ist, wird einhellig das Modell _______________ der Firma _______________ empfohlen.

Ein Austausch der jeweiligen Schlüsselzylinder der Wohnungseingangstüren wird nicht erfolgen, sodass die Wohnungseigentümer künftig 2 Schlüssel mit sich führen müssen, um in ihre Sondereigentumseinheit gelangen zu können. Je Sondereigentumseinheit werden _____ Schlüssel zur Verfügung gestellt.

Aufgrund entsprechender Vorbesprechung mit dem Verwaltungsbeirat im Vorfeld der Versammlung, schlägt die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsbeirat vor, das Angebot der Firma _______________ mit einem Kostenvolumen von insgesamt __________ EUR anzunehmen und diese entsprechend mit der Austauschmaßnahme zu beauftragen.

Vor diesem Hintergrund beschließen die Wohnungseigentümer den Austausch der bestehenden Schließanlage an der Zugangstür zur Wohnanlage zu einem Kostenaufwand in Höhe von insgesamt __________ EUR. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Firma _______________ mit den Austauscharbeiten zu beauftragen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Erhaltungsrücklage.

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