Verfahrensgang

LG Kiel (Urteil vom 21.12.1984; Aktenzeichen 12 O 332/84)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 21. Dezember 1984 aufgehoben.

Die Sache wird an das Landgericht Kiel zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu befinden haben wird.

Die Beschwer beträgt für den Beklagten DM 2000.

 

Tatbestand

Die Parteien sind sich im Rahmen eines Abrechnungsstreites unter anderem uneins darüber, ob der vorliegende Rechtsstreit vor das Arbeitsgericht gehört – so die Rechtsauffassung des Beklagten –, oder ob das Landgericht zur Entscheidung berufen ist.

Am 9. Oktober 1980 schlossen die Parteien einen Franchising-Vertrag … über das sogenannte …-System.

In der Präambel des Vertrages heißt es wie folgt:

„Die Firma … hat aufgrund jahrelanger Erfahrung ein besonderes System für den Verkauf von Tiefkühlkost, Eiscreme und tiefgekühlten Konditorwaren direkt an private Haushalte entwickelt (know how).

Ihre Erfahrungen werden ständig durch eigene Marktforschung, Struktur-Analysen, Betriebsvergleiche und Informationen über Vertragspartner erweitert. Sie haben in dem sogenannten „…-Handbuch” ihren Niederschlag gefunden.

Der Vertragspartner hat den Wunsch geäußert, mit … auf der Grundlage des ihm bekannten …-Handbuchs und der sonstigen vertraglichen Bedingungen zusammenzuarbeiten.”

Im Vertrag, für dessen Inhalt im übrigen zur Sachdarstellung auf Bl. 27–35 d.A. Bezug genommen wird, finden sich die folgenden Regelungen, die für die Einordnung der Rechtsstellung des Beklagten bedeutsam sind:

§ 1 – Alleinvertriebs-Vertragsprodukte

… überträgt hiermit dem Vertragspartner für die Dauer dieses Vertrages das Alleinverkaufsrecht, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung unter Nutzung des gesamten know how von …

  1. Tiefkühlkost
  2. Eiscreme
  3. tiefgekühlte Konditorwaren

… zu vertreiben.

§ 2 – Ausstattung der Vertragsprodukte:

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Vertragsprodukte und ähnliche Erzeugnisse ausschließlich von … zu beziehen …

§ 3 …-Handbuch:

Einzelheiten des dem Vertragspartner vermittelten know how … befinden sich in dem sogenannten … … Handbuch, das im gegenseitigen Einvernehmen Bestandteil dieses Vertrages wird. … Es enthält die erforderlichen Anweisungen und Empfehlungen für eine positive Entwicklung der Zusammenarbeit …

§ 4 Vertragsgebiet:

1. Die Tätigkeit des Vertragspartners erstreckt sich auf das in der dem Vertragspartner bei Vertragsschluß ausgehändigten Karte rot eingezeichnete Verkaufsgebiet, für das … keine weiteren Verträge abschließen darf. …

2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, hierbei die von … entwickelten Verkaufsgrundsätze, Verkaufsmethoden und Leistungsnormen anzuwenden …

§ 5 Voraussetzungen beim Vertragspartner:

Die Vertragsparteien gehen davon aus, daß der Vertragspartner

c) seinen kaufmännischen Gewerbebetrieb – falls dies nicht schon geschehen ist – bei den zuständigen Behörden angemeldet hat. …

Der Vertragspartner ist berechtigt, in seinem Vertragsgebiet – nach Zustimmung von … Mitarbeiter für den Fall einer längeren Erkrankung oder seines Urlaubes einzusetzen. …

§ 6 Besondere Pflichten des Vertragspartners:

1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Interessen von … … mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns umfassend wahrzunehmen.

2. In Erfüllung dieser Verpflichtung wird der Vertragspartner

a) die Leistungsdaten im Tourengebiet hinsichtlich Kundenzahl, Mindestumsätze, Kosten und Bezugsrhytmus zu erreichen versuchen, …

g) … zur Anfertigung des Betriebsvergleichs die notwendigen Daten übermitteln,

h) alle Werbemaßnahmen, die … veranstaltet, unterstützen und die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel zur Verteilung an die Privathaushalte optimal einzusetzen,

i) nur das von … zur Verfügung gestellte Verkaufsfahrzug einsetzen und nur damit die Vertragsprodukte von … vertreiben,

j) die notwendigen Formulare zur täglichen Erfassung von Leistungen im Fahrverkauf gem. Tourenkartei ausfüllen, einen Dekaden-Bericht erstatten und zur Erfassung der Einkäufe den Lieferschein ausfüllen,

k) bis zum 30.3. eines jeden Jahres die Anzahl und den Termin der geplanten Urlaubstage bekanntgeben; während der ersten 6 Monate kann der Urlaub nur nach Vereinbarung mit Eismann genommen werden.

§ 8 Schulung und Kontrolle:

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, … einmal im Jahr an einer Jahrestagung von … mit Erfahrungsaustausch teilzunehmen. Dabei wird er mit den neuesten Erkenntnissen auf dem Gebiet der Verkaufs- und Service-Methoden, der Absatzförderung, der Werbung sowie der rationalen Führung eines kaufmännischen Betriebes bekanntgemacht. Die Ausbildungskosten übernimmt …
  2. … und/oder die von ihr Beauftragten sind berechtigt, jederzeit in die Geschäftspapiere bzw. Bücher, die Kundenkartei, Tourenbücher und Touren-Erfolgsrechnungen sowie in die Abrechnung des Vertragspartners Einsicht zu nehmen. …

§ 9 Haftung:

Das Risiko der Ware geht mit dem Empfang auf den Vertragspartner über.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, zur Verringerung bzw. Beseitigung des Geschäftsr...

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