Leitsatz (amtlich)
Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts in der Regel geboten.
Orientierungssatz
Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger.
Normenkette
ZPO § 121 Abs. 2, § 645 ff.
Fundstellen
Haufe-Index 511207 |
MDR 2000, 706 |
Kind-Prax 2000, 100 |
OLGR-BHS 2000, 112 |
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