Leitsatz (amtlich)

Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts in der Regel geboten.

 

Orientierungssatz

Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger.

 

Normenkette

ZPO § 121 Abs. 2, § 645 ff.

 

Fundstellen

Haufe-Index 511207

MDR 2000, 706

Kind-Prax 2000, 100

OLGR-BHS 2000, 112

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