Entscheidungsstichwort (Thema)
Dingliches Wohnrecht: Eintragung der Übernahme von Verbrauchskosten durch den Eigentümer als Nebenleistung
Leitsatz (redaktionell)
Die Übernahme von Kosten für Schönheitsreparaturen, Strom, Wasser, Abwasser und Heizung in einer Wohnung durch die Eigentümer kann als bloße Nebenleistung zu einem dinglichen Wohnrecht als dessen Inhalt im Grundbuch eingetragen werden.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 541915 |
DNotZ 1994, 895 |
Rpfleger 1995, 13 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen