Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht

 

Leitsatz (amtlich)

Die Verletzung der in § 98 Abs 1 SGB 10 normierten Auskunftspflicht des Arbeitgebers berechtigt den Leistungsträger/die Einzugsstelle nicht zum Schadensersatz. Die gesetzliche Regelung enthält insoweit keine planwidrige Lücke, die eine Heranziehung der Rechtsgrundsätze über die positive Forderungsverletzung oder eine analoge Anwendung der §§ 823 BGB Abs 2, 145 AFG rechtfertigt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.05.1994; Aktenzeichen 1 RS 2/92)

BSG (Urteil vom 03.03.1994; Aktenzeichen 1 RK 6/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651792

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge